Die neueste Richtlinie von IFS/BRC - Artikel 3.2.6 - schreibt vor, dass Wundpflaster wasserdicht sein müssen. Dies um das Risiko einer Produktkontamination zu minimieren. Als Lebensmittel verarbeitendes Unternehmen ist es entscheidend, sicherzustellen, dass Ihre Pflaster diesen neuen Standards entsprechen.